AGB & Platzordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Platzordnung von Wildbach Camping
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Wildbach Camping
1. Geltungsbereich
Die Campinganlage "Wildbach Camping" wird durch die CL Schmitz GmbH (Platiß 1, 53940 Hellenthal) betrieben. Diese wird vertreten durch die Geschäftsführer Clemens Schmitz und Lorenz Schmitz.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufenthalte auf dem Campingplatz Wildbach Camping. Sie gelten sowohl für die Anmietung von Stellplätzen als auch für Mietobjekte.
Teil der AGB ist die Platzordnung von Wildbach Camping, die diesen AGB als Anhang beigefügt ist.
2. Vertragsabschluss
Mit einer Buchungsanfrage (über Buchungstool, E-Mail oder Telefon), die auf eine Reservierung gerichtet ist, gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab. Eine reine Verfügbarkeitsanfrage stellt noch kein Angebot dar. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die CL Schmitz GmbH zustande. Buchungen sind personenbezogen und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betreibers nicht auf Dritte übertragen werden.
3. Anreise und Abreise
Die Anreise ist am Anreisetag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr möglich (freitags und samstags bis 18:00 Uhr). Eine spätere Anreise ist an ausgewählten Tagen (z. B. Feiertagswochenenden) möglich.
Am Abreisetag muss die Parzelle bis 11:00 Uhr geräumt sein. Ein später Check-out bis 13:30 Uhr ist gegen Aufpreis möglich.
Der gebuchte Stellplatz ist bei Abreise ordnungsgemäß und ohne Müll oder zurückgelassene Gegenstände zu hinterlassen.
Mietobjekte sind bei Abreise aufgeräumt, ohne Müll und ohne grobe Verschmutzungen zu übergeben; die Endreinigung erfolgt durch den Betreiber.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungstool aufgeführten Preise. Für touristische Aufenthalte und Mietobjekte ist keine Anzahlung erforderlich. Die Zahlung erfolgt beim Check-in vor Ort (bar oder per EC-/Karte). Zusatzleistungen wie Strom oder ein später Check-out werden separat berechnet.
5. Stornierungsbedingungen (Touristencamping)
5.1 Zelt- und Stellplätze
- Kostenfreie Stornierung bis 10 Tage vor Anreise.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Anreise werden 50 % des Rechnungsbetrags fällig.
- Bei einer Stornierung 2 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise werden 100 % des Rechnungsbetrags fällig.
5.2 Mietobjekte
- Kostenfreie Stornierung bis vier Wochen vor Anreise.
- Bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor Anreise werden 50 % des Rechnungsbetrags fällig.
- Bei einer Stornierung ab vier Tagen vor Anreise oder bei Nichtanreise werden 100 % des Rechnungsbetrags fällig.
5.3 Back2Basic-Wiese
- Kostenfreie Stornierung bis vier Wochen vor Anreise.
- Bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor Anreise werden 50 % des Rechnungsbetrags fällig.
- Bei einer Stornierung ab vier Tagen vor Anreise oder bei Nichtanreise werden 100 % des Rechnungsbetrags fällig.
Der Gast wird über die Stornokosten per E-Mail informiert. Diese sind mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zu begleichen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 312b BGB besteht für Beherbergungsverträge gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
6. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Die CL Schmitz GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit haftet sie auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruht. Naturereignisse (z. B. Astbruch, Wildtiere, Witterung) unterliegen ebenfalls nicht der Haftung des Betreibers.
Eltern haften für ihre Kinder; Tierhalter haften für ihre Tiere.
Die Nutzung von auf dem Campingplatz bereitgestellten Fahrgeräten (z. B. Kettcars, Bobbycars) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern müssen ihre Kinder während der Nutzung dieser Fahrgeräte beaufsichtigen.
7. Nutzung von Feuerstellen
Die Nutzung von Feuerstellen ist nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption zulässig.
Es darf ausschließlich vom Campingplatz bereitgestelltes oder ausdrücklich freigegebenes Feuerholz verwendet werden, um sicherzustellen, dass das Holz ausreichend trocken ist und Funkenflug möglichst vermieden wird.
Offenes Feuer ist ausschließlich in den vorgesehenen Feuerstellen bzw. Feuerschalen erlaubt. Gäste müssen darauf achten, dass kein Funkenflug entsteht und brennbare Materialien ausreichend Abstand halten. Feuer ist während der gesamten Brenndauer ständig zu beaufsichtigen. Eigene Feuerstellen dürfen nicht mitgebracht bzw. nicht genutzt werden.
Vor dem Entzünden eines Feuers müssen sich Gäste über den nächstgelegenen Feuerlöscher bzw. die nächstgelegene Löschmöglichkeit informieren. Den Anweisungen des Teams von Wildbach Camping ist Folge zu leisten.
Bei erhöhter Brandgefahr (z. B. langanhaltende Trockenheit, hohe Waldbrandstufe) kann die Nutzung von Feuerstellen jederzeit untersagt werden.
8. Platzordnung
Die Platzordnung ist Bestandteil dieser AGB und als Anhang beigefügt.
9. Datenschutz
Für die Buchung werden Sie auf das Reservierungssystem unseres Dienstleisters Campalot weitergeleitet. Die Datenschutzinformationen von Campalot finden Sie auf deren Website.
Weiterführende Informationen zum Datenschutz der CL Schmitz GmbH finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der CL Schmitz GmbH.
Platzordnung – Wildbach Camping
1. Allgemeines
Die Platzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem respektvollen Miteinander auf dem Campingplatz Wildbach Camping. Mit Betreten des Campingplatzes sowie mit Abschluss eines Beherbergungsvertrages erkennen alle Gäste und Besucher diese Platzordnung an.
2. Ruhezeiten und Rücksichtnahme
Auf dem gesamten Campingplatz ist auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten. Besonders ist Lärm zu vermeiden, der andere Gäste stört. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit sind Fahrten mit Fahrzeugen auf dem Platz grundsätzlich untersagt; Musik und Gespräche sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
3. Hunde und andere Tiere
Hunde und andere Tiere sind auf dem gesamten Gelände stets an der Leine zu führen. Listenhunde im Sinne der einschlägigen Landesgesetze sind nicht gestattet. Tiere haben keinen Zutritt zu Spielplätzen und Sanitärgebäuden. Verunreinigungen sind vom Halter unverzüglich zu beseitigen.
4. Grillen, Feuerstellen und Brandschutz
Grillen ist nur mit geeigneten Geräten und unter ständiger Aufsicht zulässig. Offenes Feuer ist ausschließlich an den ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt; es gilt Ziffer 7 der AGB (Nutzung von Feuerstellen). Freies Feuer im Wald oder auf der Wiese ist untersagt. Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien einzuhalten. Die Hinweise des Personals zum Brandschutz sind zwingend zu beachten.
5. Strom, Gas und technische Einrichtungen
Stromanschlüsse dürfen nur mit zugelassenen Kabeln und Geräten genutzt werden. Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers an dafür vorgesehenen Anschlüssen zulässig. Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen müssen den geltenden technischen Vorschriften entsprechen; Gäste, die mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug anreisen, bestätigen dies mit Abschluss der Buchung. Eigene technische Installationen an Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen sind ohne Zustimmung des Betreibers unzulässig.
6. Fahrzeuge und Verkehr
Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit (maximal 10 km/h). Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden; das Parken auf Wegen, Rettungs- oder Feuerwehrzufahrten ist verboten.
7. Sanitäranlagen und Hygiene
Sanitäranlagen sind schonend zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Kinder dürfen diese nur in Begleitung einer Aufsichtsperson nutzen, sofern sie der Aufsicht bedürfen. Chemietoiletten dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen entleert werden. Das Einleiten von Abwasser in den Boden oder in offene Gewässer ist strikt untersagt.
8. Müll und Umweltschutz
Müll ist nach den am Platz ausgewiesenen Fraktionen (z. B. Restmüll, Papier, Verpackungen, Glas, Bio) zu trennen und in die entsprechenden Behälter zu geben. Die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Metall- oder Sonderabfällen über die Einrichtungen des Campingplatzes ist verboten. Die Gewässer, Wiesen und Wälder rund um den Campingplatz sind schonend zu behandeln; das Betreten sensibler Uferbereiche kann eingeschränkt werden.
9. Sicherheit, Hausrecht und Verstöße
Der Betreiber und das beauftragte Personal üben das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, bei Verstößen gegen die Platzordnung oder die AGB geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören Ermahnungen, Auflagen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands sowie im Wiederholungs- oder schweren Fall der Verweis vom Platz. Das Mitführen und Konsumieren illegaler Drogen, das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie der Einsatz von Drohnen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung sind nicht gestattet.
CL Schmitz GmbH • Wildbach Camping • Platiß 1 • 53940 Hellenthal
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